Anfrage Benehmensherstellung zum Kreishaushalt 2020

Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung zur nächsten Ratssitzung

–  Kreishaushalt 2020 – Benehmensherstellung gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ewers,

mit Schreiben vom 19.07.2019 hat der Landrat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Siegen-Wittgenstein die Eckdaten des Haushaltjahres 2020 mitgeteilt und damit das Verfahren der Benehmensherstellung gem. § 55 Abs.1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet.

Die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind ein gesetzlicher Anspruch, der dazu dient, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. Über die Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.

Ein Verstoß gegen § 55 Abs. 1 oder 2 kann als Verletzung einer Formvorschrift gewertet werden und führt nach den allgemeinen Vorschriften über die Fehlerhaftigkeit von Rechtsnormen zu deren Nichtigkeit.

Mit Schreiben vom 26.08.2019 hat die Konferenz der Bürgermeister als Vertreter der einzelnen Städte und Gemeinden zu den Eckwerten des Kreishaushalts 2020 Stellung genommen und die Erhöhungen der Hebesätze, so abgelehnt.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. War Ihnen als Bürgermeister der Gemeinde Burbach zum Zeitpunkt der Stellungnahme zu den Eckwerten des Kreishaushaltes 2020 bekannt, dass wesentliche Kostenblöcke aus dem Kreishaushalt, die zu diesem Zeitpunkt dem Landrat bekannt sein mussten, noch nicht in den Eckdaten enthalten waren?
  2. Ist eine nach der Kreisordnung vorgesehene ordnungsgemäße Benehmensherstellung aufgrund dieser Tatsachen überhaupt rechtmäßig, da die Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz auf teilweise unvollständigen Haushaltswerten basiert?

Für die CDU-Fraktion

Thomas Helmkampf

Fraktionsvorsitzender