Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung
– Gemarkung Niederdresselndorf, Bereich Struth
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ewers,
in Burbach-Niedrdesselndorf wurde durch ein ortsansässiges Unternehmen auf einer Wiese, die im gültigen Bebauungsplan als Grünfläche und somit als Pufferzone zu der angrenzenden Freizeitanlage ausgewiesen ist, eine mehrere Meter hohe Aufschüttung vorgenommen. Anschließend wurde diese Fläche geschottert und verdichtet und als Container Abstellfläche benutzt.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Seit wann ist der Gemeinde Burbach dies bekannt?
- Wann und wie hat die zuständige Fachabteilung der Gemeinde Burbach reagiert?
- Wann wurde die Bauaufsicht des Kreis Siegen-Wittgenstein darüber in Kenntnis gesetzt?
- Darf eine Fläche die in einem Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, so ohne weiteres aufgeschüttet, terrassiert und bebaut werden?
- Wurde diese Maßnahme beantragt und genehmigt?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, welche Konsequenzen kann das haben? - Welche Maßnahmen wurden durch die Bauaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein bisher unternommen?
- Hält die Verwaltung die Reaktionszeit der Bauaufsichtsbehörde vor dem Hintergrund “Gefahr im Verzug” für angemessen?
- Wurde der Kreis Siegen-Wittgenstein als Bauaufsichtsbehörde durch die Gemeinde Burbach aufgefordert, die Nutzung der Fläche zu untersagen?
Wenn ja, wann?
Gab es bereits eine entsprechende Anweisung der Bauaufsichtsbehörde?
Wenn Ja, wann?
Wenn nein, welche Gründe werden durch die Bauaufsichtsbehörde dafür genannt? - Trifft es zu, dass ein Fließgewässer zum “Lützelbach” hin bei dieser Maßnahme auf eine längere Distanz verrohrt wurde?
Wenn ja, liegt hierfür eine Genehmigung durch die untere Wasserbehörde vor? - Hält die Verwaltung naturschutzrechtliche Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen oder eine Strafzahlung für ausreichend?
- Sind Schadenersatzansprüche durch den TC Hickengrund aufgrund Minderung des Aufenthaltewertes auf der Anlage durch abgestellte, evtl. schadstoffbelastete Container bekannt oder zu erwarten?
- Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass nur ein kompletter Rückbau Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln sichern kann?
Wir bitten um eine mündliche und schriftliche Beantwortung in der Ratssitzung.
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