Antrag nach §3 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ewers,
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beantragen wir in Absprache mit dem Ortsvorsteher Heinz Schnell, für die nachfolgende beschriebene Einmündung das Aufstellen eines Verkehrszeichens 209 -vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts.
In Burbach-Lützeln befindet sich in Richtung Lippe etwa 200 hinter dem Ortsausgang auf der linken Seite der Landstraße 911 in Höhe km 1,830, Abschnitt 4, die Einfahrt eines geteerten Wirtschaftsweges, der in ein Wiesengelände und zum Fußballplatz führt. In Richtung Lippe befindet sich die Einmündung vor einer Links-Rechts-Kurve, in Richtung Lützeln weist der Fahrbahnverlauf starkes Gefälle auf.
Aus diesem Wirtschaftsweg biegen Kraftfahrzeuge aller Art (PKW, Zweiräder, Traktoren, usw.) auf die L 911 ab, dessen Benutzer Vorfahrt gegenüber den aus dem Wirtschaftsweg einbiegenden Verkehrsteilnehmern haben. Besondere Gefahr bietet jeder Einbiege Vorgang nach links in die L 911 in Richtung Lippe, da die Sicht nach links wegen dem Kurvenverlauf und dem an die Fahrbahn angrenzenden Bewuchs durch Bäume und Sträucher lediglich 50 bis 60 m beträgt. Dies bedeutet beim Zusammenkommen aller schlechten Faktoren, dass ein Unfall eines in Richtung Lützeln fahrenden mit einem nach links einbiegenden Verkehrsteilnehmer fast unvermeidlich ist, da sich der in die stark ansteigende Straße einbiegende noch immer quer auf der L 911 befindet, wenn der bergabfahrende die Einmündung erreicht und wegen der geringen Sichtweite selbst bei optimaler Reaktionszeit gerade erst die Notbremsung einleitet. In beide Richtungen gibt es keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, es dürften also 100 km/h unter Berücksichtigung der Fahrbahn-, Witterungs- und Sichtverhältnisse gefahren werden, die jedoch in der Regel wegen dem Fahrbahnverlauf deutlich unterschritten werden.
Vor einem Jahr prallte ein Kradfahrer in einen einbiegenden PKW und erlitt lebensgefährliche Verletzungen, die er überstand, weil das eintreffende Rettungspersonal aktuell von einer Fortbildung kam, in der die erforderliche neue Notfallmedizin unterrichtet worden war.
Aufgrund der Örtlichkeit erscheinen Geschwindigkeitsbeschränkungen untauglich, sie würden weder die Gefahren vermindern noch könnten sie überwacht werden. Als wirkungsvoll erscheint das Verkehrszeichen 209, -vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts, da die Verkehrsteilnehmer dann nur in den abfallenden Fahrbahnverlauf einbiegen dürfen und den Einmündungsbereich schneller verlassen können. Zusätzlich müsste der Bewuchs zurückgeschnitten werden, um die Sichtweite angemessen zu erweitern.
Wir bitten um Überprüfung des Vorschlags und das Aufstellen des beschriebenen Verkehrszeichens, um den Gefahrenpunkt zu entschärfen und tragische Ereignisse zu verhindern. Mit der Weiterleitung an die Verkehrsschau-Kommission sind wir einverstanden.
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