Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung
Feuerwehrgerätehaus Oberdresselndorf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ewers,
in der Sitzung des Rates vom 08.09.2015 wurde die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Burbach für die Jahre 2015 bis 2020 beschlossen.
Im Feuerwehrgerätehaus in Oberdresselndorf entsprechen die Sozial- und Umkleideräume nicht den heutigen Anforderungen. Es besteht Handlungsbedarf, die Planungen für mögliche Verbesserungen vorzunehmen.
Wörtlich heißt es im Brandschutzbedarfsplan: „Das Gebäude erfüllt insbesondere im Hinblick auf die Umkleide- und Sozialräume nicht den heutigen Anforderungen an ein Gerätehaus. Es besteht Anpassungsbedarf“.
Die CDU Fraktion Burbach beantragt hiermit, das die Verwaltung detailliert prüft und darstellt, wie eine Verbesserung in Bezug auf die Umkleide- und Sozialräume nach den heutigen Anforderungen an ein Gerätehaus erreicht werden kann. Die einzelnen Maßnahmen und die dadurch entstehenden Kosten sind zu berechnen und darzustellen. Die demographischen Rahmenbedingungen sind bei diesem Prüfauftrag mit zu berücksichtigen.
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