Antrag nach §3 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Burbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ewers,
das Thema der inneren Sicherheit hat in den vergangenen Monaten berechtigterweise einen immer höheren Stellenwert bekommen. Auch wenn wir zweifellos in der Gemeinde Burbach keinen großen Grund zur Sorge haben und uns auch absolut sicher fühlen können, sehen wir durchaus Ansatzpunkte um die öffentliche Sicherheit – insbesondere den Schutz vor Vandalismus – an bestimmten Punkten zu verbessern. Hierbei sehen wir u.a. die Bereiche der Schulen als mögliche Standorte an.
Selbstredend ist uns bewusst, dass besonders das Thema “Videoüberwachung“ äußerst sensibel zu betrachten ist. Zur Prüfung weiterer Schritte in der Zukunft halten wir es jedoch für sinnvoll, zunächst zu prüfen ob und in welchen Bereichen eine Videoüberwachung rechtlich haltbar wäre.
In den darauffolgenden Schritten sollte dann genau abgewogen werden, ob und wo diese Maßnahmen in Frage kommen würden. Im Hinblick auf die Bereiche der Schulen sollten weitere Schritte ausschließlich in enger Zusammenarbeit zwischen Politik, Schulträger, Schulleitung, Lehrkräften und Elternvertretung erfolgen.
Das zurzeit noch gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Landesdatenschutzgesetz NRW (DSG NRW) eröffnen unter bestimmten Umständen Möglichkeiten einer Videoüberwachung. (Siehe §§13,14 & 15 BDSG sowie §29b DSG NRW)
Auch die im Mai 2018 in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das inzwischen politisch beschlossene DSAnpUG-Eu (BDSG-neu) lassen hier durchaus Möglichkeiten offen.
Auch die Tatsache, dass heutzutage die technischen Möglichkeiten gegeben sind, dass keine unnötigen Bereiche überwacht oder gar gespeichert werden, sollte dem Entgegenkommen.
Daher beantragt die CDU-Fraktion des Rates der Gemeinde Burbach,
der Rat der Gemeinde Burbach beauftragt die Verwaltung mit der Darstellung von Örtlichkeiten im Gemeindegebiet, bei denen es regelmäßige Probleme mit Vandalismus gibt. Eingeteilt nach Prioritäten. Insbesondere sind dabei die Bereiche der Schulen zu prüfen.
Des Weiteren sollte geprüft werden, ob und an welchen Punkten eine Videoüberwachung rechtlich statthaft wäre. Dabei sollten vorzugsweise die Örtlichkeiten mit der höchsten Priorität geprüft werden.
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